Über 200 Sparkassen haben das Produkt „Digitale Signatur“ seit dessen Start im Jahr 2019 eingeführt. 2023 wurden fast 300.000 elektronische Signaturen über die DSP abgewickelt – Tendenz steigend! Mit dem OSPlus-Release 24.0 können Sparkassen durch die Anbindung des „Auftrags- und Benachrichtigungssystems (ABS)“ digitale Signaturen auch intern nutzen – viele Gründe sprechen also dafür, diesem Thema im Rahmen der Reihe „Im Fokus“ besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Einfache oder qualifizierte Signaturen

Mit dem Produkt „Digitale Signatur“ ermöglicht die FI die Abwicklung elektronischer Signaturen, wodurch Verträge rechtskräftig von Kundinnen und Kunden unterzeichnet und sparkasseninterne Prozesse digital abgewickelt werden. Über die DSP können dabei – je nach Anwendungsfall – einfache oder qualifizierte elektronische Signaturen erfolgen. Einfache elektronische Signaturen, welche als iPad- oder Mausunterschriften geleistet werden, können für Anwendungsfälle mit geringem Haftungsrisiko verwendet werden, beispielsweise für das Zahlungspartneranschreiben über den Kontowechselservice. Qualifizierte elektronische Signaturen wiederum sind rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und können daher auch für Anwendungsfälle mit Schriftformerfordernis verwendet werden, zum Beispiel für Verbraucherdarlehen.

Fallabschließende Produktverkäufe ohne Medienbrüche

Die Vorteile liegen bei beiden Signaturarten zunächst in einer vollständigen digitalen Verarbeitung, mit der im Sparkassen- und Verbundpartnervertrieb fallabschließende Produktverkäufe ohne Medienbrüche realisiert werden können. Die Stapelsignatur, also die Unterzeichnung mehrerer Dokumente in einem Arbeitsgang, erhöht zudem die Effizienz der Prozesse. Insbesondere in Kombination mit der Nutzung des ePostfachs können Kund:innen digital Verträge abschließen und im Nachgang jederzeit auf die zugrunde liegenden Unterlagen zugreifen. Neben Signaturen von Einzel- und Gemeinschaftspersonen kann über die DSP zudem eine sogenannte „Beraterunterschrift“ eingeholt werden. Hierbei signiert – beispielsweise bei Kreditverträgen im stationären Vertrieb – eine Beraterin oder ein Berater, um die Willenserklärung seitens der Sparkasse abzugeben.

Neuerungen mit OSPlus-Release 24.0

Mit der Anbindung des Auftrags- und Benachrichtigungssystems (ABS) an die DSP zum OSPlus-Release 24.0 können jetzt auch interne Dokumente in den Instituten über die DSP unterzeichnet werden. Praktisch: Die von einem oder mehreren Mitarbeitenden signierten Dokumente aus internen Prozessen werden im weiteren Aktenbereich archiviert – ein Papierausdruck künftig ist nicht mehr notwendig.