Das Qualifizierungskonzept umfasst unter anderem ein kostenfreies Web-Based-Training, das die regulatorischen Anforderungen des EU AI-Acts Artikel 4 erfüllt. Der EU-AI-Act sieht ab dem 2. Februar 2025 verpflichtende Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitenden vor. Anwenderinnen und Anwender von KI-Systemen sollen unter Berücksichtigung ihrer technischen Kenntnisse, ihrer Erfahrung, ihrer Aus- und Weiterbildung und je nach Einsatzbereich der KI-Systeme, qualifiziert werden.
Als Orientierungshilfe wurden Leitplanken für eine „KI-fitte“ Sparkasse entwickelt. Diese ermöglichen den Sparkassen eine Selbsteinschätzung ihres aktuellen „Reifegrades“ im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
EU-AI-Act
Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft und bietet einen rechtlichen Rahmen zur Regulierung von KI-Systemen. Sie soll Innovationen befördern und zugleich Gesundheit, Sicherheit und demokratische Grundrechte vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen schützen. Die Umsetzung der Reglungen erfolgt schrittweise:
- Ab. 2. Februar 2025: grundsätzliche Verbote bestimmter KI-Praktiken zur Manipulation oder Ausnutzung von Schwachstellen beispielsweise aufgrund sozioökonomischer Faktoren.
- Ab 2. August 2025: Regelungen zu sogenannten „KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck“ zum Beispiel ChatGPT und Governance werden wirksam.