Bei IRRBB, das steht kurz für »Interest Rate Risk in the Banking Book«, handelt es sich um die Richtlinie der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Umgang von Banken mit Zinsrisiken im Anlagebuch regelt. Das große Ziel ist es, die Stabilität des Europäischen Finanzsystems zu erhöhen und die Risiken im Zusammenhang mit Zinsänderungen zu minimieren. Bereits Ende Juli 2023 hatte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) eine Erweiterung im Meldewesen für Banken herausgegeben. Damit reagierte sie auf die vielfältigen Herausforderungen durch veränderte Zinsen bei den Banken. Die Erstmeldung zum Stichtag 30. September 2024 galt für alle Banken und diente auch der Harmonisierung der Bankenregulierung in der EU.
Ein Blick hinter die Kulissen zeigt den intensiven Entwicklungsprozess und die enge Zusammenarbeit innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Bereits im vierten Quartal 2023 begannen die Sparkassen Rating und Risikosysteme (SR), die Regionalverbände und die Finanz Informatik (FI) gemeinsam mit den eingebundenen Instituten die Umsetzung der neuen IRRBB-Meldung. Obwohl viele Details zur Auslegung der aufsichtlichen Vorgaben noch unklar waren, wurde parallel zur Klärung der fachlichen Fragen mit der Umsetzung der Softwareanpassungen begonnen. Im dritten Quartal 2024 wurde diese bei den Praxissprintern und Pilotsparkassen eingeführt.
Ganzheitlicher Ansatz
Neben der Erweiterung im Meldewesen wurden auch umfassende Erweiterungen in der Marktpreisrisikosteuerung (MPR) und zum Teil auch in der Gesamtbanksimulation (GBS) vorgenommen, um den höheren Detailgrad in der neuen IRRBB-Meldung abzubilden. Die Anwendung »Analyse impliziter Optionen« (Animo) ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der IRRBB-Lösung. Diese ermöglicht die Bewertung der Zinsrisiken in Produkten mit Sondertilgungsrechten und Kündigungsoptionen und eine valide Prognose des Kundenverhaltens. Trotz unterschiedlicher Granularitäten bzw. Meldeanforderungen je nach Institutsgröße wurde eine einheitliche Softwarelösung für alle Sparkassen entwickelt. Dabei wurde viel Wert auf die Bedienbarkeit und Standardisierung der Software gelegt, um Prozesse bei den Sparkassen möglichst einfach zu gestalten, ohne die nötige Flexibilität zu nehmen.
Erfolgsfaktor: Zusammenarbeit
Das Ergebnis: Alle Institute waren rechtzeitig zur Erstmeldung im September 2024 bereit. Ein voller Erfolg, der nur durch die enge und intensive Zusammenarbeit möglich war. Die Realisierung gelang durch das hohe Engagement und die Teamarbeit durch SR, Regionalverbände, Sparkassen und FI. So beschäftigten sich im vergangenen Jahr über 100 Personen in der Sparkassen-Finanzgruppe mit der Umsetzung dieses Themas. In der Schlussphase sicherte das hohe Engagement der Praxissprinter und der Pilotsparkassen das tolle Ergebnis ab. Anschließend galt es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Instituten optimal auf die Änderungen vorzubereiten. Hierfür wurde die FI-Compact im Herbst 2024 von allen Partnern genutzt, um über die neue IRRBB-Meldung gemeinsam zu informieren. Weitergehende Informationen dazu gibt es im FI-Kundenportal.
Für die IRRBB-Meldung wurde der Standard der neuen Banksteuerung als Grundlage genutzt, die in 2024 ebenfalls erfolgreich ausgerollt wurde. Mit den kommenden Meldeterminen ist mit weiteren Klarstellungen des Regulators zu rechnen, die weitere Anpassungen und Nachschärfungen in den Anwendungen nach sich ziehen. Doch dank der bewährten Zusammenarbeit innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe sehen sich alle Beteiligten gut gerüstet, auch künftige Herausforderungen gemeinsam zu meistern.